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Für Käufer aus Deutschland

Ein spanisches Bankkonto eröffnen: Der Weg zum Notartermin

Bevor der Notar den Kaufvertrag beurkundet, brauchen deutsche Käufer meist ein spanisches Konto für Kaufpreis, Steuern und laufende Kosten. Der Weg dorthin lässt sich planen: von der NIE-Beantragung über die Bankunterlagen bis zur Frage, was per Video geht und was einen Termin vor Ort verlangt.

Wer hinter dieser Seite steht. Sókerim ist eine spanische Immobilienagentur (Lyrio Home Solutions, S.L.) mit Büros in der Region Madrid und in Alicante sowie einem Netzwerk von rund 1.000 kooperierenden Agenturen in ganz Spanien. Wir helfen Menschen, die im Ausland leben, dabei, in Spanien eine Immobilie zu finden, zu kaufen und zu verwalten – auf Deutsch, von der ersten Suche bis zur Schlüsselübergabe.

Das Konto als erster praktischer Schritt

Wer in Spanien eine Immobilie kauft, zahlt Kaufpreis, Steuern und Notarkosten in aller Regel über ein Konto bei einer spanischen Bank. Das gilt für den einmaligen Kauf ebenso wie für laufende Posten wie die Grundsteuer IBI oder Gemeinschaftskosten, die danach jedes Jahr fällig werden.

Für Käufer aus Deutschland ist der Weg dorthin überschaubar, verlangt aber Vorlauf: Die Bank prüft Identität und Herkunft der Mittel, bevor sie ein Konto eröffnet, und einzelne Schritte lassen sich zwar aus der Ferne erledigen, andere meist nicht.

Ohne Steuernummer NIE eröffnet praktisch keine spanische Bank ein Konto – sie ist Voraussetzung für Kontoeröffnung, Notartermin und spätere Steuererklärungen.

Warum ein spanisches Konto den Ablauf erleichtert

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag erst, wenn Käufer und Verkäufer alle Zahlungen nachvollziehbar abgewickelt haben. Für Käufer aus Deutschland bedeutet das in der Praxis: Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer ITP beziehungsweise Mehrwertsteuer bei Neubauten sowie die Gebühren für Grundbuch und Gestoría laufen über ein Konto bei einer spanischen Bank.

Ein solches Konto lässt sich grundsätzlich beantragen, bevor die passende Immobilie gefunden ist, oder erst danach, sobald ein konkreter Kaufvertrag vorliegt. Wer frühzeitig beginnt, vermeidet Zeitdruck kurz vor dem Notartermin, denn manche Formalitäten – etwa die Beantragung der NIE – benötigen mehrere Wochen Vorlauf und lassen sich schlecht beschleunigen.

Ohne NIE und Kontonachweis lässt sich der Notartermin kaum verlässlich planen – beide Dokumente sollten möglichst früh im Kaufprozess angestoßen werden.

Welche Unterlagen die Bank verlangt

Spanische Banken unterliegen wie deutsche Institute strengen Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Deshalb verlangen sie Nachweise zur Identität, zum Einkommen und zur Herkunft der Mittel, bevor sie ein Konto für Nichtresidenten eröffnen. Der Umfang der Unterlagen ähnelt dem, was man aus Deutschland von einer Kreditanfrage kennt.

Zu den üblichen Dokumenten zählen ein gültiger Ausweis oder Reisepass, Nachweise zum laufenden Einkommen sowie Auskünfte über bestehende Verbindlichkeiten. Manche Bank verlangt zusätzlich eine kurze schriftliche Erklärung, wofür das Konto genutzt wird, etwa für den Kauf einer Ferienimmobilie oder eine Kapitalanlage.

Der Ablauf: aus der Ferne oder vor Ort

Manche Banken bieten für Nichtresidenten eine Video-Identifizierung an, sodass sich ein großer Teil der Kontoeröffnung aus Deutschland erledigen lässt. Für die endgültige Freischaltung oder für Unterschriften auf Papier verlangen viele Institute jedoch weiterhin einen persönlichen Termin in einer spanischen Filiale.

In der Praxis bewährt sich folgende Reihenfolge: zunächst die NIE beantragen, parallel Kontakt zur Bank aufnehmen, dann die Unterlagen einreichen und das Konto eröffnen oder vorbereiten, sodass am Tag des Notartermins alle Zahlungen fristgerecht ausgeführt werden können.

NIE

Ohne Steuernummer kein Konto

Die spanische Steuernummer NIE identifiziert Sie gegenüber Bank, Notar und Grundbuch. Ohne sie eröffnet praktisch keine Bank ein Konto und kein Notar beurkundet den Kaufvertrag.

IBAN

Ein Konto für Kaufpreis und Nebenkosten

Über dieses eine Konto laufen später Kaufpreis, Steuern, Grundsteuer IBI und Gemeinschaftskosten – ein zentraler Anlaufpunkt für alle Zahlungen rund um die Immobilie.

Steuerliche Punkte, die mit dem Konto zusammenhängen

Als nicht-residenter Eigentümer reichen Sie in Spanien jährlich die Steuererklärung Modelo 210 ein. Mieteinnahmen werden dort besteuert, unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder leer stehen lassen; hinzu kommen die jährliche Grundsteuer IBI und, sofern vorhanden, Gemeinschaftskosten.

Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind, damit Zahlungen nicht doppelt oder falsch deklariert werden.

Vom Konto zum Notartermin: praktische Reihenfolge

Wer den Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Notartermin plant, sollte NIE-Beantragung, Kontoeröffnung und die Bereitstellung der Kaufsumme zeitlich aufeinander abstimmen. Verzögert sich ein Schritt, verschiebt sich in der Regel auch der Beurkundungstermin.

Für die Finanzierung arbeitet Sókerim mit dem Partner Colibrí Finances zusammen, der spanische Hypotheken für Nichtresidenten strukturiert; eine Finanzierungshöhe versprechen wir dabei nicht, da jede Bank Einzelfälle individuell prüft.

SchrittVor Ort nötigAus der Ferne möglich
NIE beantragenmeist jateils über Konsulat
Identität bei der Bank nachweisenoft jabei manchen Banken per Video
Konto endgültig freischaltenhäufig jaselten vollständig
Überweisung für Kaufpreis und Notarneinja, sobald Konto aktiv ist

Was Sie schon vor der Kontoeröffnung klären sollten

Da Deutschland ebenfalls den Euro nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko – ein Vorteil gegenüber Käufern aus Nicht-Euro-Ländern. Das erleichtert die Kalkulation von Kaufpreis, Notarkosten und laufenden Ausgaben erheblich.

Klären Sie vorab, ob die gewählte Bank Konten für Nichtresidenten in ausreichendem Umfang anbietet, welche Unterlagen sie konkret verlangt und ob ein persönlicher Termin in Spanien erforderlich ist. Diese Fragen lassen sich oft schon vor der Anreise per E-Mail oder Telefon klären, sodass keine Überraschung kurz vor dem Notartermin entsteht.

Wenn Sie in Deutschland leben

Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.

Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt

Steuern zu Hause und in Spanien

Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Aufenthalt in Spanien

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich das Konto komplett online eröffnen, ohne nach Spanien zu reisen?

Manche Banken bieten Video-Identifizierung an, sodass ein Großteil der Kontoeröffnung aus Deutschland möglich ist. Für die NIE-Beantragung, bestimmte Unterschriften oder die endgültige Freischaltung verlangen viele Institute jedoch weiterhin einen persönlichen Termin, entweder in einer spanischen Filiale oder beim Konsulat. Prüfen Sie die genauen Anforderungen direkt bei der gewählten Bank.

Brauche ich die NIE schon, bevor ich das Konto eröffne?

Häufig ja: Die NIE gilt als zentrales Identifikationsmerkmal für Konto, Notarvertrag und Grundbuch. Manche Banken akzeptieren einen Antragsnachweis und ergänzen die Nummer später, andere bestehen auf der bereits erteilten NIE. Da Bearbeitungszeiten variieren, lohnt es sich, die NIE frühzeitig zu beantragen, um den Ablauf bis zum Notartermin nicht zu verzögern.

Welche laufenden Steuern hängen mit dem Konto zusammen?

Als nicht-residenter Eigentümer reichen Sie jährlich die Steuererklärung Modelo 210 ein; Mieteinnahmen werden in Spanien versteuert. Hinzu kommen die jährliche Grundsteuer IBI und Gemeinschaftskosten. Ein Steuerberater in Deutschland sollte zusätzlich klären, wie diese spanischen Einkünfte im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens in der deutschen Steuererklärung zu behandeln sind.

Benötige ich als EU-Bürger ein Visum, um in Spanien ein Konto zu eröffnen oder zu wohnen?

Nein. Als deutscher Staatsbürger nutzen Sie die EU-Freizügigkeit und können sich in Spanien niederlassen, ohne ein Visum zu beantragen; für längere Aufenthalte melden Sie sich lediglich als Resident an. Das frühere Investorenprogramm, der sogenannte Golden Visa, ist seit dem 3. April 2025 ohnehin nicht mehr verfügbar und war für EU-Bürger nie relevant.

Kann mir Sókerim helfen, die Bankunterlagen zusammenzustellen?

Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf: von der Suche der passenden Immobilie über die Koordination mit Anwalt, Notar und Bank bis zur Unterstützung bei NIE und Kontoeröffnung. Bei Finanzierungsfragen vermitteln wir an unseren Partner Colibrí Finances, der spanische Hypotheken für Nichtresidenten strukturiert, ohne dass wir Finanzierungshöhen versprechen.

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