Sókerim.
Für Käufer aus Deutschland

Ruhestand in Spanien: Wohnsitz, Gesundheit und Immobilienkauf für deutsche Auswanderer

Viele deutsche Rentnerinnen und Rentner träumen von einem festen Wohnsitz in Spanien – mit eigener Immobilie und geregeltem Alltag. Seit dem Ende der Investoren-Aufenthaltserlaubnis am 3. April 2025 führt der Weg dorthin nicht mehr über eine Kapitalanlage, sondern über die EU-Freizügigkeit. Was das für Kauf, Steuern und Gesundheitsvorsorge bedeutet, erklären wir hier.

Wer hinter dieser Seite steht. Sókerim ist eine spanische Immobilienagentur (Lyrio Home Solutions, S.L.) mit Büros in der Region Madrid und in Alicante sowie einem Netzwerk von rund 1.000 kooperierenden Agenturen in ganz Spanien. Wir helfen Menschen, die im Ausland leben, dabei, in Spanien eine Immobilie zu finden, zu kaufen und zu verwalten – auf Deutsch, von der ersten Suche bis zur Schlüsselübergabe.

Der Ruhestand in Spanien: mehr als eine Kaufentscheidung

Eine Ferienwohnung zu kaufen und dauerhaft nach Spanien zu ziehen, sind zwei verschiedene Vorhaben. Wer für immer bleiben will, muss neben dem eigentlichen Immobilienkauf auch Wohnsitzanmeldung, Gesundheitsversorgung und die künftige Steuerpflicht bedenken – und das idealerweise, bevor die Kartons gepackt sind.

Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Rahmen für Spanien als Land, unabhängig von der Region, in der Sie am Ende wohnen möchten. Regionale Besonderheiten bei Steuersätzen oder Vermietungsauflagen behandeln wir gesondert.

Auch ohne Golden Visa können deutsche Staatsangehörige dank EU-Freizügigkeit ohne Visum dauerhaft nach Spanien ziehen.

EU-Freizügigkeit statt Investorenvisum: der rechtliche Rahmen

Bis zum 3. April 2025 konnten sich Ausländer über den Kauf einer Immobilie ein sogenanntes Golden Visa sichern. Diese Möglichkeit ist inzwischen endgültig entfallen und wird von den spanischen Behörden nicht mehr vergeben. Für deutsche Staatsangehörige ändert das in der Praxis wenig, denn als EU-Bürgerin oder EU-Bürger genießen Sie im Rahmen der Freizügigkeit ohnehin das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Wer dauerhaft bleiben möchte, meldet sich vor Ort als Resident an und benötigt dafür sowie für den Immobilienkauf selbst eine spanische Steuernummer, die NIE. Diese Nummer ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit Pflicht – sie steht im Kaufvertrag, in der notariellen Urkunde und in jeder späteren Steuererklärung.

Ein Visum brauchen deutsche Staatsangehörige nicht – die NIE dagegen schon, und zwar für den Kauf ebenso wie für Konto, Notar und spätere Steuerpflichten.

Gesundheitsversorgung im Ruhestand: frühzeitig klären, nicht improvisieren

Wie die medizinische Versorgung nach dem Umzug organisiert ist, hängt stark vom individuellen Rentenstatus ab: von der deutschen Rentenversicherung, einer möglichen Anschlussregelung oder einer privaten Krankenversicherung in Spanien. Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten und sollten vor dem Umzug mit der zuständigen deutschen Krankenkasse und gegebenenfalls einem spezialisierten Berater geklärt werden.

Aus der Begleitung vieler Käufe wissen wir: Wer die gesundheitliche Absicherung erst nach der Ankunft regelt, verliert wertvolle Zeit. Wir empfehlen, Wohnsitzanmeldung, Bankkonto und Gesundheitsfragen parallel zum Immobilienkauf anzugehen, statt sie nacheinander abzuarbeiten.

NIE

Die Steuernummer für Ausländer

Ohne NIE lässt sich in Spanien weder eine Immobilie kaufen noch ein Bankkonto eröffnen oder eine Steuererklärung abgeben. Wir unterstützen bei der Beantragung, damit dieser Schritt nicht zum Flaschenhals wird.

Der Kaufprozess aus Deutschland: von der Suche bis zur Schlüsselübergabe

Die Suche beginnt meist online, mit Besichtigungen per Video oder – sobald eine engere Auswahl feststeht – persönlich vor Ort. Über unser Netzwerk von rund 1.000 kooperierenden Agenturen erreichen uns viele Objekte, bevor sie überhaupt öffentlich inseriert werden. Nach der Auswahl folgen Verhandlung, rechtliche und bauliche Prüfung der Immobilie sowie die Abstimmung mit Anwalt, Notar und Bank.

Ein Anwalt ist rechtlich nicht zwingend, aber für ausländische Käuferinnen und Käufer üblich – er prüft Lasten, Baurecht und Verträge unabhängig von uns. Ist Finanzierung Teil des Plans, vermittelt unser Partner Colibrí Finances Hypotheken für Nicht-Residenten; eine Zusage ist dabei nie garantiert und hängt von der individuellen Bonität ab.

KostenpunktBetrifftBemerkung
Grunderwerbsteuer (ITP)regionalBestandsimmobilien, Satz je nach Region unterschiedlich
Mehrwertsteuer + Stempelsteuer10 %Neubauten direkt vom Bauträger
Notar, Grundbuch, Gestoríalaufendbei jedem Kauf fällig
Anwaltoptionalbei ausländischen Käufern üblich

Welche Unterlagen spanische Banken und Notare üblicherweise verlangen

Auch ohne Finanzierung werden für Konto und Kauf üblicherweise dieselben Nachweise verlangt wie bei einer Hypothek. Es lohnt sich, diese Unterlagen schon aus Deutschland vorzubereiten, damit der Notartermin nicht an fehlenden Dokumenten scheitert.

Colibrí Finances, unser Partner für Hypotheken von Nicht-Residenten, verlangt in der Regel dieselbe Grundausstattung an Papieren, unabhängig davon, ob am Ende finanziert oder bar bezahlt wird.

Steuern nach dem Umzug: nicht-resident, resident und der Verkaufsfall

Solange Sie steuerlich noch nicht in Spanien ansässig sind, geben Sie als Eigentümerin oder Eigentümer jährlich die Modelo 210 ab – die Steuererklärung für Nicht-Residenten. Mieteinnahmen werden in Spanien versteuert, dazu kommen die jährliche Grundsteuer IBI und die Gemeinschaftskosten der Wohnanlage. Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte vermeidet – ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie diese Einkünfte in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Ziehen Sie dauerhaft nach Spanien und melden sich als steuerlich ansässig, ändert sich Ihr steuerlicher Status; die Details dazu sollten Sie mit einem spanischen und einem deutschen Steuerberater gemeinsam durchgehen, bevor Sie umziehen. Verkaufen Sie die Immobilie später als Nicht-Resident, behält die Käuferseite 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung auf Ihre Steuer ein; hinzu kommt die kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía) auf den Bodenwert.

3 %

Steuereinbehalt beim Verkauf

Verkauft eine nicht-residente Eigentümerin oder ein nicht-residenter Eigentümer, behält die Käuferseite diesen Anteil des Kaufpreises ein und führt ihn an die spanische Steuerbehörde ab. Hinzu kommt die gemeindliche Plusvalía.

Seit 2022 hat das Renovierungsteam unserer Gruppe 18 Wohnungen gekauft, saniert und wiederverkauft, mit einem mittleren Sanierungsbudget von 22 % des Kaufpreises – Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, keine Zusage für künftige Projekte.

Wenn Sie in Deutschland leben

Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.

Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt

Steuern zu Hause und in Spanien

Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Aufenthalt in Spanien

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als deutscher Rentner ein Visum für den Ruhestand in Spanien?

Nein. Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger dürfen Sie sich im Rahmen der Freizügigkeit ohne Visum in Spanien niederlassen und melden sich lediglich vor Ort als Resident an. Für den Immobilienkauf selbst benötigen Sie unabhängig davon eine spanische Steuernummer, die NIE – sie ist Voraussetzung für Kaufvertrag, Notartermin und spätere Steuererklärungen.

Was bedeutet das Ende des Golden Visa für mich?

Für deutsche Staatsangehörige praktisch nichts, da diese Aufenthaltserlaubnis ohnehin nur für Nicht-EU-Bürger relevant war. Seit dem 3. April 2025 wird sie generell nicht mehr vergeben. Ihr Weg zum dauerhaften Wohnsitz führt über die EU-Freizügigkeit und die Anmeldung als Resident, nicht über eine bestimmte Investitionssumme in eine Immobilie.

Muss ich für den Kauf ein spanisches Bankkonto eröffnen?

In der Praxis ja, auch wenn es keine strikte gesetzliche Pflicht ist: Notar, Steuerbehörde und laufende Kosten wie IBI oder Gemeinschaftsgebühren werden meist über ein spanisches Konto abgewickelt. Da Deutschland ebenfalls den Euro nutzt, entsteht dabei kein Wechselkursrisiko – die Kontoführung vor Ort bleibt trotzdem sinnvoll.

Wie werden Mieteinnahmen versteuert, wenn ich vor dem Einzug zunächst vermiete?

Solange Sie steuerlich nicht in Spanien ansässig sind, erklären Sie Mieteinnahmen über die jährliche Modelo 210. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland verhindert eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte; die konkrete Behandlung in der deutschen Steuererklärung sollte ein deutscher Steuerberater im Einzelfall prüfen.

Lohnt sich eine Renovierung, bevor ich in die Immobilie einziehe?

Das hängt vom Zustand des Objekts und Ihren Vorstellungen ab. Unser Gruppen-Renovierungsteam hat seit 2022 18 Wohnungen gekauft, saniert und wiederverkauft, mit einem mittleren Budget von 22 % des Kaufpreises – Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, keine Garantie für künftige Projekte oder Kosten.

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